Testkonzept des Landes Brandenburg - gültig ab 22.08.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hier finden Sie aktuelle Informationen zum Testkonzept des Landes Brandenburg für das Schuljahr 2022/23.
Testkonzept des Landes Brandenburg für Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft für das Schuljahr 2022/23 . Informationen für Eltern für das Schuljahr 2022/23.
Abgabeerlaubnis. Formular für die Abgabe der Selbst-Tests durch die Schule.
Bescheinigung über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus . Nachweis eines zu Hause durchgeführten Tests.
Einverständniserklärung für die Durchführung eines Corona-Schnelltest in der Schule. Einverständniserklärung der Eltern, dass ihr Kind in der Schule getestet werden darf.
Einverständnis der Datenerfassung. Einverständniserklärung der Eltern, dass personenbezogene Daten ausschließlich zur Sicherstellung des Testkonzepts verwendet werden.
Die folgenden Informationen galten für das Schuljahr 2020/21.
- Informationen zur Testpflicht
- Informationen zur Befreiung der Testpflicht
Hinweis: Für einen entsprechenden Genesungsnachweis genügt ein formloser Antrag per E-Mail an das Gesundheitsamt
Luckenwalde (
gesundheitsamt@teltow-flaeming.de
) unter Angabe des Namens und zum schnelleren Auffinden der Akten
am Besten auch des Datums der Erkrankung bzw. des Quarantänezeitraumes.
- Elterninformationen zum Testkonzept und Formular zum Erhalt der Selbsttests
- Elternbrief der Ministerin Ernst
- Anleitung zur Testdurchführung ViroMed
- Anleitung zur Testdurchführung Lyher
- Bescheingung eines negativen Testergebnisses
- Einverständnis zur Durchführung von Selbsttests in der Schule
(Stand 04.06.21)